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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 11 SB 155/09   

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https://dejure.org/2011,17166
LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 11 SB 155/09 (https://dejure.org/2011,17166)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.03.2011 - L 11 SB 155/09 (https://dejure.org/2011,17166)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. März 2011 - L 11 SB 155/09 (https://dejure.org/2011,17166)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 69 Abs 1 SGB 9, § 69 Abs 3 SGB 9, § 48 SGB 10
    Maßgeblicher Prüfungszeitpunkt des Gerichts bei und Anforderungen an die Herabsetzung des Grades der Behinderung bei Stimmlippenverlust; Notwendigkeit des Abwartens einer Heilungsbewährung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 48 Abs 1 SGB 10, § 69 Abs 1 SGB 9, § 69 Abs 3 SGB 9, § 54 Abs 1 S 1 SGG
    Schwerbehindertenrecht - Herabsetzung des GdB - isolierte Anfechtungsklage - maßgeblicher Prüfungszeitpunkt - Stimmlippenverlust - Heilungsbewährung - psychische Störungen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anforderungen an die Herabsetzung des Grades der Behinderung bei Stimmlippenverlust - Notwendigkeit des Abwartens einer Heilungsbewährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 11 SB 155/09
    Gibt es solche anerkannten Bewertungsmaßstäbe, so ist grundsätzlich von diesen auszugehen (vgl. z. B. Bundessozialgericht - BSG -, BSGE 91, 205), weshalb sich auch der Senat im vorliegenden Fall auf die genannten AHP stützt.
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 11 SB 155/09
    Dass der Beklagte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs, der Klage und der Berufung sowie die Regelung des § 116 Abs. 1 2. Halbsatz des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) beachtet hat, wonach die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen noch bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Herabsetzung des GdB feststellenden Bescheides anzuwenden sind, ändert hieran nichts (vgl. hierzu z. B. Bundessozialgericht, Urteil vom 11. November 1996 - 9 RVs 5/95 -, zitiert nach juris).
  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 14/94

    Krebskrankheit - Verlust einer Niere - Herabsetzung des GdB nach Ablauf der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 11 SB 155/09
    Diese umfassende Berücksichtigung körperlicher und seelischer Auswirkungen der Erkrankung nötigt andererseits dazu, den GdB herabzusetzen, wenn die Krebskrankheit nach rückfallfreiem Ablauf von fünf Jahren aufgrund medizinischer Erfahrungen mit hoher Wahrscheinlichkeit überwunden ist und außer der unmittelbaren Lebensbedrohung damit auch die vielfältigen Auswirkungen der Krankheit auf die gesamte Lebensführung entfallen sind (vgl. BSG, Urteil vom 9. August 1995 - 9 RVs 14/94 -, zitiert nach juris).
  • BSG, 26.05.2000 - B 2 U 90/00 B

    Freie richterliche Beweiswürdigung bei ärztlichen Gutachten aus dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 11 SB 155/09
    Gemessen an diesen Grundsätzen hat der GdB im Fall der Klägerin zum hier maßgeblichen Prüfungszeitpunkt im Januar 2007 nur noch 40 betragen, was sich für den Senat aus einer Gesamtschau der vorhandenen ärztlichen Unterlagen, insbesondere aus dem Gutachten des Sachverständigen Dr. G vom 7. Juli 2008 nebst ergänzender Stellungnahme vom 12. März 2010 und dem versorgungsärztlichen Gutachten der Ärztin Dr. M vom 10. April 2006, welches im Wege des Urkundenbeweises im hiesigen Verfahren verwertet werden kann (vgl. hierzu z. B. BSG, Beschluss vom 26. Mai 2000 - B 2 U 90/00 B -, zitiert nach juris), sowie den Befundbericht der C - - vom 26. September 2006 und des behandelnden Arztes für Neurologie und Psychiatrie Dr. A vom 9. Juni 2007 ergibt.
  • SG Karlsruhe, 15.11.2012 - S 1 SO 2516/12

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Denn bei Aufhebung der angefochtenen Bescheide lebte - bezogen auf den hier allein streitigen Monat Juni 2012 - der Bescheid vom 06.03.2012 wieder auf und wäre die Beklagte verpflichtet, dem Kläger die darin für den Monat Juni 2012 festgesetzten Leistungen in Höhe von 395, 25 EUR abzüglich der für diesen Monat bereits gezahlten Grundsicherungsleistungen zu erbringen (vgl. insoweit BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 16, Rdnr. 10; BSG SozR 4-1500 § 77 Nr. 1, Rdnr. 12; LSG Baden-Württemberg vom 02.07.2009 - L 10 R 2467/08 -, Rdnrn. 13 und 15 sowie LSG Berlin-Brandenburg vom 03.03.2011 - L 11 SB 155/09 -, Rdnr. 23 ).
  • SG Aachen, 17.03.2015 - S 18 SB 665/14

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Feststellung der gesundheitlichen

    (vgl. hierzu z. B. Bundessozialgericht, Urteil vom 11. November 1996 - 9 RVs 5/95, juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03. März 2011 - L 11 SB 155/09, juris, Rn. 24).
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